BundID

Richten Sie sich jetzt ein BundID-Konto ein

Ab dem 22.07.2024 wird Ihnen die BundID als zusätzliche Möglichkeit angeboten, um sich am Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit anzumelden und zu registrieren. Die BundID ist ein wichtiger Bestandteil der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und ermöglicht einen sichereren Zugang zu den digitalen Verwaltungsservices der BA. Der Schutz Ihrer Daten und persönlichen Identität hat oberste Priorität.

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Neugierig geworden?
Richten Sie sich jetzt ein BundID-Konto ein: id.bund.de

  • Zur Nutzung eines persönlichen Kontos, ist ab 22.07.2024 eine eigene E-Mail-Adresse erforderlich.
  • Zu beachten ist, dass die Aktivierung der Online-Kommunikation erneut erforderlich ist (auch wenn diese bisher aktiv geschaltet war), um Bescheide online erhalten zu können. Der Postfachservice ist von dieser Umstellung nicht betroffen, dieser ist weiterhin aktiv geschaltet. Im Umstellungsprozess wird eine E-Mail an die Kundin / den Kunden mit Informationen dazu gesendet.
  • Mehr zum Thema Konto und Profile finden Sie hier:
    www.arbeitsagentur.de/link/profil-hilfe

Der Ausweis mit der eID gilt als äußerst sicher und die Nutzung verhindert bspw. den Identitätsdiebstahl in der virtuellen Welt.

Mit der BundID kann man sich bei jeder Verwaltung, die bereits die BundID einsetzt, anmelden: Das sind z.B. kommunale Portale sowie andere Bundesbehörden (wie dem Kraftfahrtbundesamt) und viele mehr.

Nein, der Ausweis mit Online-Ausweisfunktion muss freigeschaltet werden. Die Freischaltung ist aktuell nur persönlich im Bürgeramt möglich. Nur freigeschaltete Ausweise mit eID können im Online-Bereich das Vertrauensniveau „hoch“ erzeugen. Als Alternative steht weiterhin der Papierantrag zur Verfügung.

Kundinnen und Kunden mit einem bestehenden BA-Konto können ihre BundID mit ihrem BA-Konto verknüpfen. Dann kann BundID als weitere Authentifizierungsmethode mit dem existierenden BA-Konto verwendet werden. Kundinnen und Kunden, die noch keine BundID haben, können dies auch im Zuge der Registrierung am BA-Portal vornehmen.

Jede Sitzung mit einem entsprechenden Vertrauensniveau erfordert eine entsprechende neue Anmeldung über BundID. Dies ist erforderlich um sicherzustellen, dass auch wirklich die angegebene Person das Konto und Profil nutzt.

Nein, die Identitätsprüfung mit Vertrauensniveaus gilt nur im Online-Bereich. Die aktuelle fachliche Regulierung (u.a. SGB) bleibt weiterhin bestehen, wie am Beispiel einer persönlichen Vorsprache der Kundinnen und Kunden / Ausweissichtprüfung.

Bei ausländischen Pässen muss zwischen EU und Drittstaaten differenziert werden.

Bürger bestimmter Mitgliedsstaaten können BundID zur Identifizierung und Authentifizierung nutzen. Derzeit werden allerdings nicht die eID-Infrastrukturen sämtlicher Mitgliedsstaaten in der EU unterstützt. BundID kann auch mit einer Unionsbürgerkarte oder einem elektronischen Aufenthaltstitel verwendet werden.
 

Die für das BA-Konto ausgehändigten Zugangsdaten haben weiterhin Bestand. Bei einer Umstellung der Leistungen von jobcenter.digital auf Vertrauensniveaus ist dann zusätzlich eine Anmeldung mit BundID (eigene Registrierung mit Zugangsdaten) erforderlich.

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