Bürgergeld
Das Bürgergeld hat seit 01.01.2023 das Arbeitslosengeld II als Grundsicherung abgelöst.
Hier erhalten Sie aktuelle Informationen zu Änderungen im Bezug der Grundsicherung.
Wichtig:
Wer bereits Leistungen vom Jobcenter Bremerhaven erhält, muss nichts unternehmen und erhält automatisch über den 01.01.2023 hinaus Grundsicherungsleistung. Es muss kein neuer Antrag gestellt werden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie jedoch den Bewilligungszeitraum und stellen rechtzeitig Ihren Weiterbewilligungsantrag - zum Beispiel online über www.jobcenter.digital.
Die neuen Regelsätze Bürgergeld nach Personengruppen in Euro pro Monat ab 01.01.2024:
Alleinstehende und Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigem Partner:
563 Euro (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II)
Volljährige Partner:
je 506 Euro (§ 20 Absatz 4 SGB II)
Volljährige ohne eigenen Haushalt, die nicht Partner sind und das 25. Lebensjahr noch nichtvollendet haben (18 bis 24 Jahre):
451 Euro (§ 20 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 SGB II)
Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (18 bis24 Jahre) und ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen:
451 Euro (§ 20 Absatz 3 SGB II in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 SGB II)
Kinder ab Vollendung des 14. Lebensjahres, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (14 bis 17 Jahre):
471 Euro (§ 23 Nummer 1, 3. Alt. SGB II § 20 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 SGB II)
Minderjährige mit volljährigen Partnern:
471 Euro (§ 20 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 SGB II)
Kinder von 6 bis 13 Jahren:
390 Euro (§ 23 Nummer 1, 2. Alt. SGB II)
Kinder von 0 bis 5 Jahren:
357 Euro (§ 23 Nummer 1, 1. Alt. SGB II)
Verlinkungen:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales